____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b
ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ
Altersfreigabe
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
top
Unter der Altersfreigabe versteht man die vom Gesetzgeber geregelte Freigabe von Filmen, Computerspielen und Musik fĂźr Kinder und Jugendliche ab einem bestimmten Alter und unter gewissen Voraussetzungen bzw. Auflagen (zum Beispiel beim Kinobesuch) oder aber erst fĂźr Erwachsene.
Contents
⢠Multinational
⢠Deutschland
⢠Film und Kino
⢠Fernsehen
⢠Frankreich
⢠Hongkong
⢠Italien
⢠Japan
⢠Film
⢠Niederlande
⢠Ăsterreich
⢠Kino
⢠Fernsehen
⢠DVD und Video
⢠Schweiz
⢠Kino
⢠DVD
⢠Sßdkorea
⢠Film
⢠Filme
⢠Musik
⢠Weitere
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
Multinational
Deutschland
Film und Kino
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
Die Altersfreigabe von Kinofilmen und Filmen, die auf Medien aller Art (wie etwa Video, DVD oder Blu-Ray Disc) verkauft werden, erfolgt in Deutschland durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Das Jugendschutzgesetz untersagt Erwachsenen weitgehend, Kindern und Jugendlichen vĂśllig freien Kinozugang zu gewähren oder den Zugriff auf nicht freigegebene Video-Filme zu ermĂśglichen. § 27 JuSchG unterscheidet allerdings hinsichtlich einer mĂśglichen Bestrafung zwischen Erwachsenen an sich und sorgeberechtigten Personen. Demnach macht sich eine Person nicht strafbar dadurch, dass sie Kindern, fĂźr die sie personensorgeberechtigt ist, Filme ohne Jugendfreigabe zugänglich macht, solange sie dadurch nicht, so wĂśrtlich âihre Erziehungspflicht grĂśblich verletztâ.cite-ref-1[1]
Die FSK-Freigaben lauten:
| Label | Aktuelle Kennzeichnung | Kennzeichnung vom 1. April 2003 bis 30. November 2008 | Kennzeichnung vor dem 1. April 2003 |
|---|---|---|---|
| | FSK ab 0 freigegeben | Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäà § 14 JuSchG FSK | Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäà § 7 JĂSchG FSK |
| | FSK ab 6 freigegeben | Freigegeben ab 6 Jahren gemäà § 14 JuSchG FSK | Freigegeben ab 6 Jahren gemäà § 7 JĂSchG FSK |
| | FSK ab 12 freigegeben | Freigegeben ab 12 Jahren gemäà § 14 JuSchG FSK | Freigegeben ab 12 Jahren gemäà § 7 JĂSchG FSK |
| | FSK ab 16 freigegeben | Freigegeben ab 16 Jahren gemäà § 14 JuSchG FSK | Freigegeben ab 16 Jahren gemäà § 7 JĂSchG FSK |
| | FSK ab 18 | Keine Jugendfreigabe gemäà § 14 JuSchG FSK | Nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäà § 7 JĂSchG FSK |
Filme, die im Kino ab 12 Jahren freigegeben sind, dĂźrfen in Begleitung sogenannter Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter nach § 11 Abs. 2 JuSchG bereits von Kindern ab 6 Jahren besucht werden. Alle anderen FSK-Freigaben sind alters-verbindlich. Wird ein Film auf einem Trägermedium verĂśffentlicht, so muss er entsprechend seiner FSK-Freigabe auf der Verpackung gekennzeichnet sein: âDie neuen Zeichen sind auf der Frontseite der HĂźlle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 mm² (3,46 cm Ă 3,46 cm) und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 mm² (1,58 cm Ă 1,58 cm) anzubringen (§ 12 Abs. 2 Satz 2 JuSchG).âcite-ref-2[2]
Das heutige âFSK ab 18â ist einfach eine andere Bezeichnung fĂźr die Freigabe âKeine Jugendfreigabeâ. Letzteres wird daher immer noch auf den Freigabedokumenten der FSK verwendet. Bei der Freigabe âKeine Jugendfreigabeâ handelt es sich, auch wenn dies aufgrund der negativen Formulierung nicht so klingt, um eine gĂźltige FSK-Freigabe, die wie die niedrigeren Freigaben verhindert, dass ein Film auf den Index der BundesprĂźfstelle fĂźr jugendgefährdende Medien gesetzt werden kann. Filme mit der Freigabe âNicht freigegeben unter 18 Jahrenâ kĂśnnen hingegen indiziert werden.
Die Freigabe âKeine Jugendfreigabeâ bei PrĂźfungen fĂźr die Kinoauswertung unterscheidet sich von der Freigabe fĂźr den Heimvideobereich. Bei der KinovorfĂźhrung darf bei dem Film zum Erlangen der Freigabe die sog. einfache Jugendgefährdungcite-ref-3[3] gegeben sein, im Gegensatz zum Heimvideobereich, wo gar keine Jugendgefährdung vorhanden sein darf. So lief beispielsweise der Film Planet Terror im Kino mit FSK âKeine Jugendfreigabeâ, wohingegen er auf DVD nur das Siegel âKeine schwere Jugendgefährdungâ der Juristenkommission erhielt und von der BPjM in dieser Fassung später indiziert wurde.
Filme ohne Freigabe (u. a. Importversionen) dĂźrfen nur an Erwachsene (Ăźber 18 Jahre) verkauft werden.
Die FSK-Freigaben stellen keine Empfehlung Ăźber die besondere Eignung eines Films fĂźr eine Altersgruppe dar.
Juristische PrĂźfungen
Ergänzend zu den Altersfreigaben gibt es auch noch juristische Gutachten zu Filmen, die nicht von der FSK geprĂźft wurden oder deren Freigabe von der FSK â abhängig vom Trägermedium â wegen einfacher bzw. schwerer Jugendgefährdung oder strafrechtlicher Bedenken abgelehnt wurde. Dabei prĂźft eine Juristen-Kommission (âJKâ) der SPIO ein Medium darauf, ob ein VerstoĂ gegen das Jugendschutzgesetz oder strafrechtliche Bedenken bestehen. Passiert ein Film das JK-Verfahren erfolgreich, so befindet sich normalerweise ein kleines rechteckiges, schwarz-weiĂes Zeichen mit dem Aufdruck SPIO/JK geprĂźft (vormals: SPIO/JK-Gutachten â strafrechtlich unbedenklich) auf der RĂźckseite der DVD-HĂźlle. Filme mit beiden PrĂźfzeichen der JK dĂźrfen â ebenso wie gänzlich ungeprĂźfte oder die mit Keine Jugendfreigabe von der FSK geprĂźften â grundsätzlich nur an Erwachsene abgegeben werden. Deswegen umfasste vor einigen Jahren der JK-Aufdruck auch noch zusätzlich die Aussage Vermietung und Verkauf nur an Erwachsene, die später jedoch weggelassen wurde und dadurch bis heute fĂźr Verwirrung im Handel sorgt, da Verkaufspersonal nicht unbedingt klar ist, dass diese Medien ausschlieĂlich fĂźr Personen ab 18 Jahren freigegeben sind.
Seit Oktober 2007 gibt es zwei unterschiedliche SPIO/JK-Freigaben mit unterschiedlicher Wirkung:cite-ref-4[4]
⢠âSPIO/JK geprĂźft: keine schwere Jugendgefährdungâ: Ein so gekennzeichnetes Medium darf analog zu Titeln mit der Freigabe FSK ab 18 bis zu einer mĂśglichen Indizierung durch die BPjM im Handel offen ausgestellt werden; der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt.
⢠âSPIO/JK geprĂźft: strafrechtlich unbedenklichâ: Ein derartig gekennzeichnetes Medium unterliegt automatisch den Vertriebs- und Werbebeschränkungen nach § 15 JuSchG Abs. 1 Nr. 1â7; die SPIO geht somit von einer schweren Jugendgefährdung aus. Daher darf ein solches Medium nicht offen im Handel ausgestellt werden. Nur auf gezielte Nachfrage volljähriger Personen darf das Medium âunter der Ladenthekeâ verkauft werden. Es ist damit indizierten Titeln gleichgestellt.
Solche JK-Prßfungen haben den Charakter eines privaten juristischen Gutachtens und schßtzen Filmverleiher vor einer Strafverfolgung, falls ein Gericht einen verÜffentlichten Titel wegen einer Verletzung des StGB beschlagnahmen lässt. In solchen Fällen liegt ein sogenannter strafloser Verbotsirrtum vor.
Beispielsweise lieĂ die Verleihfirma VCL 1983 den Film Tanz der Teufel von der JK prĂźfen, später wurde er wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt. Wäre der Film nicht von der JK geprĂźft worden, hätten die Verantwortlichen bei VCL wegen des VerstoĂes gegen das Verbreitungsverbot fĂźr gewaltverherrlichende Medien strafrechtlich belangt werden kĂśnnen. Ein weiteres Beispiel ist der Horrorfilm Hostel 2. Dessen SPIO/JK-geprĂźfte DVD-Fassung wurde â obgleich an einer Stelle um 7 Sekunden gekĂźrzt â im Juni 2008 das erste bundesweit beschlagnahmte Medium, das ein JK-PrĂźfzeichen (hier strafrechtlich unbedenklich) aufgedruckt hatte. Auch bei Medien mit der niedrigeren Kennzeichnung keine schwere Jugendgefährdung gab es schon Beschlagnahmungen, etwa bei der Langfassung von Saw 3D â Vollendung.
Derartige juristische Gutachten mĂźssen nicht zwingend von der Juristenkommission der SPIO ausgestellt werden; grundsätzlich kĂśnnen die Gutachter ein oder mehrere beliebige Juristen sein. Auf Medien, die von der SPIO unabhängigen Juristen geprĂźft wurden, kann sich die Kennzeichnung âJuristisch geprĂźftâ befinden. In ihrer Wirkung sind diese Gutachten identisch (Schutz vor Strafverfolgung des VerĂśffentlichenden).
Fernsehen
Filme, die bereits beim Kinostart oder bei der VerÜffentlichung auf Trägermedien durch die FSK geprßft wurden, dßrfen gemäà dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nur zu bestimmten Sendezeiten ausgestrahlt werden:
⢠Programme mit einer Freigabe ohne Altersbeschränkung oder mit einer Freigabe ab 6 Jahren dßrfen zu jeder Tages- und Nachtzeit gezeigt werden,
⢠bei Programmen mit einer Freigabe ab 12 Jahren âist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jĂźngerer Kinder Rechnung zu tragenâ (allerdings nur zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr), wobei den Sendern die Platzierungsentscheidung Ăźberlassen wird,
⢠Programme mit einer Freigabe ab 16 Jahren dßrfen ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gezeigt werden und
⢠Programme mit einer Freigabe ab 18 Jahren dßrfen ab 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr gezeigt werden (gilt jedoch nicht fßr indizierte Filme, wofßr eine Ausnahmegenehmigung der BPjM nÜtig ist).
Private Sender dĂźrfen allerdings, wenn sie von diesen Vorgaben abweichen mĂśchten, bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) einen Ausnahmeantrag stellen. Mitunter â vor allem fĂźr Filme, deren FSK-Freigabe keine 12 Jahre alt ist â hat die PrĂźfung dann Schnittauflagen zur Folge. Die FSF vergibt auch Altersfreigaben fĂźr noch nicht durch die FSK geprĂźfte Sendungen wie beispielsweise Serien. Kommt ein Altersnachweissystem zum Einsatz, wie zum Beispiel bei manchen Pay-TV-Sendern, so kĂśnnen alle FSK- oder FSF-geprĂźften Sendungen unabhängig von der Tageszeit und der Altersfreigabe gezeigt werden. Halten sich die Sender nicht an den Jugendschutz, kann es zu Strafzahlungen an die FSF oder eine RĂźge durch die Kommission fĂźr Jugendmedienschutz kommen.
Ăffentlich-rechtliche Sender sind von den Altersfreigaben ausgenommen und dĂźrfen sich Ausnahmen nach eigenem Ermessen erteilen. So kann es vorkommen, dass FSK-16-Filme um 22:00 Uhr nur gekĂźrzt oder ungeschnitten um 20:15 Uhr laufen. ARTE zeigt, da es sich um einen franzĂśsischen Sender handelt, gelegentlich indizierte Filme, und das schon vor 23:00 Uhr.cite-ref-5[5]
Vor den meisten Sendungen, die von der FSK ab 16 oder 18 Jahren freigegeben wurden, ist ein Ident des Fernsehprogramms zu sehen. Dies bedeutet, dass der Fernsehsender meistens vor dem Start des Filmes warnt, dass die nachfolgende Sendung fßr Jugendliche und Kinder unter 16/18 Jahren nicht geeignet sei. Diese Warnung gilt als Hinweis fßr Eltern und Erziehungsberechtigte und kann in beiden Richtungen von den FSK Altersfreigaben abweichen.cite-ref-6[6] Die Information findet man sowohl im Free-TV als auch im Pay-TV, wobei im Pay-TV eine zusätzliche Sperre in Form eines Codes vorliegt, was dem Sender wie beispielsweise Sky ermÜglicht, die Sendung bereits vor 22:00 Uhr auszustrahlen. Auch ausländische Sender benutzen die Warnung. Arte zeigt vorab einen Hinweis, der darauf aufmerksam macht, dass die nachfolgende Sendung nicht fßr Kinder und Jugendliche geeignet sei. Ob es sich dabei um ein FSK 16 handelt, ist allerdings unklar. Normalerweise wßrde die Warnung schlicht bedeuten, dass die Sendung ab 18 freigegeben wäre. Das Fernsehprogramm SF 1 aus der Schweiz kennzeichnet Sendungen ab 16 und 18 Jahren sogar mit einem zusätzlichen Symbol unter dem Senderlogo. Es ist durchaus mÜglich, dass gewisse ausländische Sender bloà vor Filmen ohne Jugendfreigabe warnen, wie in Deutschland nicht vor Sendungen fßr Jugendliche ab 12 Jahren gewarnt wird.
Computer- und Videospiele
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle in Deutschland fĂźr die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Die USK vergibt die Einstufungen âab 0 freigegebenâ, âab 6 freigegebenâ, âab 12 freigegebenâ, âab 16 freigegebenâ und âab 18â. Diese Einstufungen sind im JuSchG § 14 Abs. 2 festgeschrieben. Spiele ohne USK-Alterskennzeichnung dĂźrfen wie ab 18 Jahren freigegebene Spiele nur an Erwachsene verkauft werden.
Juristische Gutachten sind nicht auf Filme beschränkt und kÜnnten beispielsweise ebenso fßr von der USK nicht geprßfte (oder nicht freigegebene) Videospiele eingeholt werden. In der Praxis gehen Publisher von Computerspielen diesen Weg aber nicht, da sie oft Mitglied des BIU sind, dessen Kodex ihnen die VerÜffentlichung von Spielen verbietet, die keine Freigabe durch die von ihm getragene USK haben.
Videospielautomaten
FĂźr âelektronische Bildschirmspielgeräte ohne GewinnmĂśglichkeitâ, die gewerblich aufgestellt werden, ist fĂźr die Alterskennzeichnung die Freiwillige Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK) zuständig. Die Einstufungen entsprechen den §§ 13 und 14 des deutschen Jugendschutzgesetzes mit den Kennzeichnungen âohne Altersbeschränkungâ, âab sechs Jahrenâ, âab zwĂślf Jahrenâ, âab sechzehn Jahrenâ und âkeine Jugendfreigabeâ.cite-ref-7[7]
GlĂźcksspielautomaten
Das Spielen an âGeldspielgerätenâ ist in Deutschland nach § 6 des Jugendschutzgesetzes ausschlieĂlich Erwachsenen vorbehalten. Der Zutritt zu Spielhallen mit âGeldspielgerätenâ ist Kindern und Jugendlichen grundsätzlich untersagt.
Frankreich
film-eu-fFilm und Video
In Frankreich gibt es eine gesetzliche Vorlagepflicht fĂźr alle Filme. Die Altersfreigaben werden von der Commission de Classification des Ĺuvres Cinematographiques ausgesprochen, in der PrĂźfer aus Ministerien, Beschäftigte aus der Filmwirtschaft und Fachleute aus der Jugendpsychologie vertreten sind. Der zuständige Kultusminister hat das Recht, erteilte Freigaben zu revidieren, was nicht selten auf die niedrigere Freigabe hin auch getan wird.
Insgesamt ist man in Frankreich in Bezug auf Altersfreigaben weitaus weniger restriktiv als etwa in Deutschland oder Irland: Ca. 70 % aller Filme werden mit der Kennzeichnung âohne Altersbeschränkungâ(âtous publicsâ oder âfilm tous publics lors de sa sortie en salleâ) versehen, darunter zahlreiche Filme, die zum Beispiel in Deutschland erst ab 16 Jahren freigegeben sind (zum Beispiel Eyes Wide Shut von Stanley Kubrick). Die weiteren Stufen sind âab 12 Jahrenâ, unter die auch Filme wie Rambo II oder Starship Troopers fallen, die in Deutschland ab 18 Jahren freigegeben sind bzw. auf der Liste der jugendgefährdenden Medien stehen, âab 16 Jahrenâ und âab 18 Jahrenâ (âinterdit aux moins de ⌠ansâ). Letztere Freigabe wird allerdings nur äuĂerst selten vergeben. Auch fĂźr den Videobereich gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage, die jedoch in der Praxis nicht erfolgt.
Hongkong
film-rc-hkFilm und Fernsehen
In Hongkong ist die Film Censorship Authority (FCA) verantwortlich fßr die Altersfreigabe von Filmen. Allerdings zählen die Altersfreigaben nicht fßr den Rest Chinas. Es werden vier Kategorien unterschieden:
⢠I â freigegeben fĂźr alle Altersklassen
⢠â nicht fĂźr Kinder geeignet
⢠â nicht fĂźr Kinder freigegeben
⢠â freigegeben ab 18 Jahren
Werbematerial, Poster und Verpackungen fĂźr Filme, die fĂźr Personen ab 18 Jahren freigegeben wurden, mĂźssen von der Film Censorship Authority (FCA) ĂźberprĂźft und genehmigt werden, bevor sie verĂśffentlicht werden.
Italien
film-eu-iFilm und Fernsehen
In Italien ist das Kulturministerium fßr die Freigabe von Filmen zuständig.cite-ref-8[8]
⢠T â freigegeben fĂźr alle Altersklassen
⢠6+ â keine Personen unter 6 Jahren zugelassen
⢠10+ â keine Personen unter 10 Jahren zugelassen
⢠14+ â keine Personen unter 14 Jahren zugelassen; Personen ab 12 Jahren haben in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten Zutritt zur VorfĂźhrung.
⢠18+ â keine Personen unter 18 Jahren zugelassen; Personen ab 16 Jahren haben in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten Zutritt zur VorfĂźhrung.
Japan
Film
In Japan ist die Eirin (jap. ć ĺŤ), kurz fĂźr Eiga Rinri Iinkai (ć çťĺŤçĺ§ĺĄäź, dt. âFilm-Ethik-Komiteeâ), fĂźr die Einstufung von Filmen zuständig.
Computer- und Videospiele
Die Computer Entertainment Rating Organization (CERO) ist die verantwortliche Stelle in Japan fĂźr die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen als freiwillige Selbstkontrolle der Videospielindustrie.
Die einzelnen Stufen sind:
Die Hersteller von pornografischen Spielen, die in Japan in ihrer Gesamtheit einen groĂen Marktanteil besitzen, sind jedoch Ăźblicherweise nicht in der CERO vertreten, sondern in der EOCS oder CSA. Da hier keine Alterseinstufung nĂśtig ist, da stets als âab 18â ausgewiesen, regulieren diese Organisationen jedoch nur die Spielinhalte.
Niederlande
film-eu-nlFilm und Fernsehen
⢠AL â ohne Altersbeschränkung
⢠6 â ab sechs Jahren
⢠9 â ab neun Jahren
⢠12 â ab zwĂślf Jahren
⢠14 â ab vierzehn Jahren
⢠16 â ab sechzehn Jahren
⢠18 â ab achtzehn Jahren
Ăsterreich
Kino
Kinofilme fĂźr alle Bundesländer auĂer Wien werden in Ăsterreich von der Jugendmedienkommission des Bundesministerium fĂźr Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) begutachtet, deren BeschlĂźsse von den Bundesländern Ăźbernommen werden. Die Kommission vergibt den geprĂźften Titeln eine Altersempfehlung und unterscheidet folgende Abstufungen:cite-ref-11[11]cite-ref-12[12]
⢠âFreigegeben fĂźr alle Altersstufenâ
⢠âFreigegeben ab 6 Jahrenâ
⢠âFreigegeben ab 8 Jahrenâ
⢠âFreigegeben ab 10 Jahrenâ
⢠âFreigegeben ab 12 Jahrenâ
⢠âFreigegeben ab 14 Jahrenâ
⢠âFreigegeben ab 16 Jahrenâ
In Wien erfolgt die PrĂźfung und Zulassung durch den Filmbeirat der Stadt Wien. Die Altersabstufungen stimmen mit denen der Jugendmedienkommission Ăźberein, wobei es zusätzlich die Kategorie âFreigegeben ab 8 Jahrenâ gibt.cite-ref-15[15]
Die Bewertung ist im Vergleich zur deutschen FSK etwas gemäĂigter, wodurch viele Filme die in Deutschland zum Beispiel ab 16 Jahren in Ăsterreich ab 14 Jahren freigegeben sind. Diese Altersempfehlungen kĂśnnen von den Bundesländern entweder Ăźbernommen oder geändert werden.
Fernsehen
Gemäà ORF-Gesetz sowie gemäà dem fĂźr Privatsender geltenden Privatfernsehgesetz ist bei Fernsehsendungen, welche die kĂśrperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen kĂśnnen, durch die Wahl der Sendezeit oder sonstige MaĂnahmen dafĂźr zu sorgen, dass diese Sendungen von Minderjährigen Ăźblicherweise nicht gesehen oder gehĂśrt werden. Die unverschlĂźsselte Ausstrahlung von nicht kinder- und jugendtauglichen Sendungen ist durch akustische Zeichen anzukĂźndigen oder durch optische Mittel während der gesamten Sendung kenntlich zu machen.
Die Ăśsterreichweit empfangbaren Programme ORF 1, ORF 2 und ATV sowie Puls 4 blenden diesen Vorschriften folgend während des gesamten Films neben ihrem Senderlogo einen entsprechenden Warnhinweis ein, wenn der Film nicht jugendtauglich ist. Bei den ORF-Programmen sind das âXâ fĂźr âNicht fĂźr Kinderâ und âOâ fĂźr âNur fĂźr Erwachseneâ. ATV blendet ein â!â (Rufzeichen) neben dem Senderlogo ein. Zwischen dem ORF und der Jugendmedienkommission besteht seit dem Juli 2001 eine Ăbereinkunft: Der ORF lässt diverse Filme und Serien von der Jugendmedienkommission auf ihre Kinder- bzw. Jugendtauglichkeit prĂźfen. Zusätzlich gibt es beim ORF noch ein âKâ, welches âFĂźr Kinder empfohlenâ signalisiert.
DVD und Video
Eine Altersfreigabe fĂźr Trägermedien findet in Ăsterreich nicht statt. Diese weisen in der Regel die deutschen FSK-Freigaben auf, welche jedoch keine rechtliche Bindung haben.
Bei vielen Üsterreichischen Labels findet man, auf der Rßckseite des Films, häufig ein kleines rechteckiges Symbol mit der Aufschrift: keine Vermietung oder Verkauf an Kinder und Jugendliche. Dieses Logo ist jedoch ebenfalls rechtlich nicht bindend. Filme mit diesem Logo sind als ungeprßft zu betrachten.
Computer- und Videospiele
Wie auch fĂźr Filme gibt es keine verbindlichen Altersfreigaben fĂźr Computer- und Videospiele. Seit April 2003 werden Spiele aber mit den unverbindlichen Altersempfehlungen der Pan-European Game Information (PEGI) und gelegentlich auch denen, der in Deutschland geltenden, Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gekennzeichnet. Diese Kennzeichnungen sind allerdings keine Altersfreigaben, sondern reine Empfehlungen und sind dadurch nicht verpflichtend. Eine indirekte Altersfreigabe wird durch die Kinder- und Jugendgesetze der Bundesländer erwirkt. So ist es z. B. in Vorarlberg verboten, âKindern und Jugendlichen Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen, von denen Gefahren fĂźr die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen ausgehen, anzubieten, vorzufĂźhren, weiterzugeben oder zugänglich zu machenâcite-ref-16[16].
Schweiz
Kino
Bis Ende 2012 galten in der Schweiz fßr Kinofilme in den Kantonen unterschiedliche Regelungen fßr das Zutrittsalter zu den Filmen. Dadurch kam es immer wieder zu abweichenden Zutrittsalter in den Kantonen. Gerade in der kleinräumigen Schweiz wurde das kaum mehr verstanden.
Deswegen wurde die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film gegrßndet. Sie gibt fßr die Kantone und fßr die Branche Empfehlungen zum Zulassungsalter fßr Üffentliche Filmvorfßhrungen und fßr Filme auf Bildtonträger (meist DVD oder Blu-ray Disc). Die Empfehlungen orientieren sich entweder an der Altersempfehlung der deutschen Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), oder sie werden durch die Schweizerische Kommission im Film selbst vorgenommen. Die Kommission hält sich an folgende Alterseinstufungen: ab 0, 6, 8, 10, 12, 14, 16 und 18 Jahren. Neben dem Zulassungsalter fßr Üffentliche Filmvorfßhrungen kann die Kommission auch ein Alter empfehlen, die sie fßr den Konsum des Films als geeignet erachtet (empfohlenes Alter). Dieses liegt dann ßber dem Zulassungsalter.
Die Kompetenz fĂźr den Erlass von gesetzlichen Bestimmungen zum Einhalten dieser Altersempfehlungen liegt bei den Kantonen. 12 Kantone verpflichten die Veranstalter per Gesetz zur Deklaration einer Altersangabe fĂźr die gezeigten Filme, die anderen Kantone setzen auf eine Selbstkontrolle der Kinobetreibenden.
DVD
Bezßglich des Einhaltens von Altersfreigaben beim Verkauf oder Verleih von Filmen ßbernimmt in der Schweiz die Branche eine wichtige Rolle. Der Schweizerische Video-Verband (SVV) hat einen Verhaltenskodex eingefßhrt. Die Vereinbarung zur freiwilligen Selbstkontrolle Movie Guide verpflichtet die unterzeichnenden Detailhändler, Zwischenhändler, Importeure sowie schweizerische Hersteller und Lieferanten zu einer Alterskennzeichnung auf den Produkten und zu einer Abgabekontrolle im Verkauf.cite-ref-17[17]cite-ref-18[18] Das Einhalten dieser Altersfreigaben beim Verkauf oder Verleih von Filmen ist seit 2025 im Bundesgesetz ßber den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele geregeltcite-ref-19[19].
Computer- und Videospiele
Wie bei den Filmen sind die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen fĂźr den Verkauf und Verleih von Computer- und Videospielen seit 2025 auf Bundesebene geregelt. Vor 2025 lag die Zuständigkeit und Kompetenz fĂźr die gesetzlichen Schutzbestimmungen fĂźr Jugendlichen bei den einzelnen Kantonen selbst, hierbei kannten die vier Kantone â Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Waadt und Wallis â solche Bestimmungen. Die Branche ist verpflichtet, die Altersfreigaben zu kennzeichnen und einzuhalten. Davor hatte sie zusammen mit dem Handel einen Verhaltenskodex eingefĂźhrt.cite-ref-20[20] Die unterzeichnenden Hersteller, Importeure und Distributoren der Spiele verpflichten sich, nur Produkte in den Verkauf zu bringen, fĂźr die eine PEGI-Altersempfehlung vorliegt. Existiert fĂźr das Produkt nur die in Deutschland verwendete Altersempfehlung USK, kann diese Ăźbernommen werden. Existiert weder eine PEGI- noch eine USK-Altersempfehlung, verpflichten sich die Unterzeichnenden eine nach bestem Wissen und Gewissen eigene Altersempfehlung einzuschätzen und den Verkauf des Produkts entsprechend durchzufĂźhren.
SĂźdkorea
Film
Das Korea Media Rating Board (KMRB) ist in Sßdkorea fßr die Einstufung und Prßfung von Filmen zuständig.
Die einzelnen Stufen sind:
⢠ě 체 ę´ëę° (ohne Altersbeschränkung)
⢠12ě¸ ę´ëę° (ab 12 Jahren)
⢠15ě¸ ę´ëę° (ab 15 Jahren)
⢠19ě˛ěë
ę´ëëśę° (keine Jugendfreigabe)
⢠ě í ěěę° (eingeschränkte VorfĂźhrung)
Computer- und Videospiele
Das Game Rating and Administration Committee ist fßr die Einstufung und Prßfung von Videospielen zuständig.
Die einzelnen Stufen sind:
⢠ě 체 ě´ěŠę°} â All (ohne Altersbeschränkung)
⢠12ě¸ ě´ěŠę° â 12 (ab 12 Jahren)
⢠15ě¸ ě´ěŠę° â 15 (ab 15 Jahren)
⢠19ě˛ěë
ě´ěŠëśę° â 19 (ab 19 Jahren)
Republik China (Taiwan)
film-rcFilm und Fernsehen
Das Bewertungssystem fĂźr Filme in der Republik China wurde Ăźberarbeitet und trat am 16. Oktober 2015 in Kraft:
⢠ćŽéç´ (ćŽ) (Publikum allgemein) â Das Ansehen ist fĂźr alle Altersgruppen erlaubt.
⢠äżčˇç´ (čˇ) (GeschĂźtzt) â Das Ansehen ist fĂźr Kinder unter 6 Jahren nicht gestattet; Kinder zwischen 6 und 11 Jahren mĂźssen von Eltern, Lehrern, Senioren oder erwachsenen Verwandten oder Freunden begleitet und beraten werden.
⢠čźĺ° ĺäşć˛ç´ (čź 12) (Elternberatung 12) â Das Ansehen ist fĂźr Kinder unter 12 Jahren nicht gestattet.
⢠čźĺ° ĺäşć˛ç´ (čź 15) (Elternberatung 15) â Das Ansehen ist fĂźr Personen unter 15 Jahren nicht gestattet.
⢠éĺśç´ (é) (Eingeschränkt) â Das Ansehen ist fĂźr Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.
Die Kennzeichnungen werden im Normalfall durch die AbkĂźrzungen ćŽ, čˇ, čź und é zusammen mit der entsprechenden Farbe dargestellt.
Vereinigtes KĂśnigreich
film-gbFilm und Fernsehen
In GroĂbritannien ist das BBFC (British Board of Film Classification) fĂźr die Alterseinstufungen (âClassificationâ) zuständig. Seine Einstufungen lauten folgendermaĂen:
Ehemalige
⢠(fßr Vorschulkinder geeignet, bis 2009 im Einsatz)cite-ref-21[21]
Damit ein Film im Vereinigten KÜnigreich verkauft werden darf, muss er eine BBFC-Freigabe haben. Die BBFC kann, auch bei einer Ab-18-Freigabe, Schnitte oder Zensuren verlangen. Weigert sich der Anbieter, entsprechende Kßrzungen vorzunehmen, oder verweigert die BBFC grundsätzlich eine Freigabe, gilt der betroffene Film als verboten und darf nicht verkauft werden.
Vereinigte Staaten
Filme
â
Hauptartikel
:
âAltersempfehlungenâ im Artikel Motion Picture Association
In den USA ist die CARA, eine Tochterorganisation der Motion Picture Association (MPA), fßr die Einstufung von Filmen zuständig. Deren aktuelle Einstufungen fßr Altersfreigaben lauten:
⢠(General Audience: fßr alle Altersstufen geeignet)
⢠(Parental Guidance Suggested: Begleitung eines Erwachsenen empfohlen)
⢠(Parents Strongly Cautioned: verschärfte Warnung von PG)
⢠(Restricted: unter 17 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen)
⢠(No One 17 And Under Admitted: ab 18 Jahren; ehemalige Bezeichnung: X, siehe X-Rating).
Das MPA-System unterscheidet sich insofern deutlich vom deutschen FSK-System, als mit Ausnahme der NC-17-Filme alle Filme grundsätzlich von Kindern und Jugendlichen jeglichen Alters gesehen werden dßrfen. Es wird hÜchstens die Begleitung durch Erwachsene vorgeschrieben (R) oder empfohlen (PG, PG-13).
Bevor in den USA diese Alterseinschränkungen eingefßhrt wurden, waren sämtliche Filme fßr alle Leute freigegeben, sofern die Filme den Bestimmungen des Hays Codes entsprachen.
Die PG-13-Wertung wurde auf Druck der Produzenten des Films Indiana Jones und der Tempel des Todes 1984 neu eingefßhrt, um eine bessere Abstufung zwischen PG und R zu erreichen, die einerseits den Schutzinteressen der Eltern entspricht, andererseits den wirtschaftlichen Interessen der Filmwirtschaft, da Jugendliche selten mit ihren Eltern ins Kino gehen, wie es bei der R-Wertung nÜtig wäre.
Eine Altersfreigabe durch die MPA ist in den USA nicht verbindlich vorgeschrieben. Allerdings fĂźhrt Ăśkonomischer Druck zur VerĂśffentlichung der meisten Filme im Kino mit R oder niedriger, da ungeprĂźfte oder NC-17-Filme nur von wenigen Kinos gezeigt und von vielen Medien nicht beworben werden. Auf VHS oder DVD hingegen ist eine ungeprĂźfte VerĂśffentlichung (âUnratedâ) normal und unterliegt keinerlei Werbe- oder Handelsbeschränkungen.
Computer- und Videospiele
Wie im GroĂteil Europas gibt es in den USA keine verbindlichen Altersfreigaben fĂźr Computer- und Videospiele. Das Entertainment Software Rating Board (ESRB) vergibt aber ähnlich wie die PEGI unverbindliche Altersempfehlungen fĂźr Spiele.
Musik
â
Hauptartikel
:
Parental Advisory
Eine vom Gesetzgeber geregelte Altersfreigabe fĂźr Musik besteht in den USA nicht, diese findet auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Musikindustrie statt. Mittels Parental Advisory Label werden MusikverĂśffentlichungen gekennzeichnet, die aufgrund anstĂśĂiger Texte als ungeeignet fĂźr Minderjährige empfunden werden.
Weitere
Weblinks
⢠Detaillierte Erklärungen der MPAA zu ihren Wertungen. (englisch)
⢠Merkblatt FSK-Kennzeichen Gestaltung und technische Spezifikationen. (PDF; 438 kB) In: spio-fsk.de, Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (Stand: 22. Dezember 2022)
Einzelnachweise
cite-note-11. â Jugendschutzgesetz (JuSchG) â § 27(4) und § 28(4). (PDF; 210 kB) In: bmfsfj.de. Bundesministerium fĂźr Familie, Senioren, Frauen und Jugend â BMFSFJ, 31. Oktober 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂźgbar) am 26. Mai 2024; abgerufen am 4. August 2024 (letzte Ănderung, Stand 31. Oktober 2008).
cite-note-33. â Begriff der Jugendgefährdung laut BPjM. (Memento vom 26. Oktober 2011 im Internet Archive)
cite-note-44. â Statut der Juristenkommission mit Stand 19. Oktober 2007.
cite-note-55. â Schnittberichte.com: Freitag der 13. ungekĂźrzt auf Arte
cite-note-66. â FSK 16 fuer zuschauer unter 18 nicht geeignet. In: Pictr.com. Abgerufen am 4. August 2024.
cite-note-77. â automaten-selbstkontrolle.de
cite-note-88. â Tutela dei minori â classificazione. cinema.cultura.gov.it, abgerufen am 25. August 2025.
cite-note-99. â Kijkwijzer. nicam.nl, abgerufen am 24. August 2020.
cite-note-1010. â KIJKWIJZER EXPLAINED. kijkwijzer.nl, abgerufen am 24. August 2020.
cite-note-1111. â Arbeitsgruppe der Jugendmedienkommission des BMBWF: Alterskennzeichnung von Filmen und vergleichbaren Bildträgern durch die Jugendmedienkommission in Ăsterreich. (PDF; 410 kB) Keine Erwähnung einer Freigabe ab 18 Jahren. In: bmbwf.gv.at. Bundesministerium fĂźr Bildung, Wissenschaft und Forschung â BMBWF, abgerufen am 4. August 2024 (Ăśsterreichisches Deutsch).
cite-note-1212. â Altersfreigaben im internationalen Vergleich / Comparison of international movie ratings. (PDF; 508 kB) In: fsk.de. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH, September 2018, abgerufen am 24. August 2020 (Kontext: Jugendschutz international.).
cite-note-1313. â Filmdatenbank der Jugendmedienkommission.
cite-note-1414. â Jugendmedienkommission beim BMUKK.
cite-note-1515. â Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955). (Memento vom 3. März 2014 im Internet Archive) § 11. Jugendmedienkommission beim BMUKK.
cite-note-1616. â Landesrecht konsolidiert Vorarlberg: Gesamte Rechtsvorschrift fĂźr Kinder- und Jugendgesetz. Rechtsinformationssystem des Bundes â RIS. In: ris.bka.gv.at. Bundeskanzleramt der Republik Ăsterreich, abgerufen am 19. Oktober 2024 (Ăśsterreichisches Deutsch).
cite-note-1717. â Movie Guide â Wie stellt die Schweizer Video-Branche den Jugendschutz sicher? (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) In: svv-video.ch, Schweizerischer Video Verband SVV
cite-note-1818. â Movie Guide â TOP30 DVD+Blu-ray Neuheiten Deutsch-Schweiz (ermittelt durch GfK Entertainment im Auftrag des SVV) (Memento vom 19. Januar 2022 im Internet Archive) In: svv-video.ch, Schweizerischer Video Verband SVV
cite-note-1919. â Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele In: bsv.admin.ch, Bundesamt fĂźr Sozialversicherungen (BSV)
cite-note-2020. â Verhaltenskodex
cite-note-2121. â History of the Age-Ratings Symbols. (PDF; 5,5 MB) In: darkroom.bbfc.co.uk. BBFC, abgerufen am 6. September 2021 (englisch).